Automobiles PEUGEOT gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantieschein» im Wartungsheft, und zwar für die Dauer von:
Was die Korrosionsschutzgarantie umfasst:
Die Korrosionsschutzgarantie umfasst die Instandsetzung oder den Austausch der von Automobiles PEUGEOT oder dem Vertreter des Herstellers als fehlerhaft anerkannten Teile, die einen durch Korrosion verursachten Durchrostungsschaden aufweisen.
Die Korrosionsschutzgarantie gilt ausdrücklich nur, wenn das Fahrzeug stets unter strenger Einhaltung der Herstellernormen repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener Zeit:
Der Wartungszyklus der Korrosionsschutzgarantie sieht vier periodische Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer zu tragen sind. Diese müssen bei PKW zwingend vier Jahre nach dem Beginn-Datum der Korrosionsschutzgarantie bzw. bei Nutzfahrzeugen zwei Jahre nach diesem Datum und anschließend für alle Fahrzeuge in einem Abstand von zwei Jahren erfolgen. Bei diesen Kontrollen prüft der Vertragspartner, gegebenenfalls nach einem vollständigen Waschen des Fahrzeuges, dessen Zustand und stellt fest, welche Arbeiten durchzuführen sind und welche durch die PEUGEOT-Korrosionsschutzgarantie gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurückzuführende Beschädigungen, die zu Korrosion führen können, werden auf den hierzu vorgesehenen Seiten des Wartungshefts angegeben und notiert. Darüber hinaus muss nach jeder Arbeit an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls, Beschädigungen, ..) stets eine Kontrolle unter den oben beschriebenen Bedingungen erfolgen. Die Vorschriften des Herstellers müssen zwingend eingehalten werden. Ihr Vertragspartner berät Sie hierzu gerne.
Hinweis:
Nicht gedeckt von der Korrosionsschutzgarantie sind: