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korrosionsschutzgarantie

Korrosionsschutz-Garantie

Automobiles PEUGEOT gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantieschein» im Wartungsheft, und zwar für die Dauer von:

 

  • 12 Jahren bei einem PKW,
  • 5 Jahren bei einem Nutzfahrzeug.


 

Was die Korrosionsschutzgarantie umfasst:

Die Korrosionsschutzgarantie umfasst die Instandsetzung oder den Austausch der von Automobiles PEUGEOT oder dem Vertreter des Herstellers als fehlerhaft anerkannten Teile, die einen durch Korrosion verursachten Durchrostungsschaden aufweisen.

Die Korrosionsschutzgarantie gilt ausdrücklich nur, wenn das Fahrzeug stets unter strenger Einhaltung der Herstellernormen repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener Zeit:

 

  • die im Wartungsheft genannten regelmäßigen Wartungsarbeiten und
  • die nachstehend aufgeführten Kontrollen im Rahmen der Korrosionsschutzgarantie und
  • etwaige Schäden am Fahrzeug hat instandsetzen lassen.



Der Wartungszyklus der Korrosionsschutzgarantie sieht vier periodische Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer zu tragen sind. Diese müssen bei PKW zwingend vier Jahre nach dem Beginn-Datum der Korrosionsschutzgarantie bzw. bei Nutzfahrzeugen zwei Jahre nach diesem Datum und anschließend für alle Fahrzeuge in einem Abstand von zwei Jahren erfolgen. Bei diesen Kontrollen prüft der Vertragspartner, gegebenenfalls nach einem vollständigen Waschen des Fahrzeuges, dessen Zustand und stellt fest, welche Arbeiten durchzuführen sind und welche durch die PEUGEOT-Korrosionsschutzgarantie gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurückzuführende Beschädigungen, die zu Korrosion führen können, werden auf den hierzu vorgesehenen Seiten des Wartungshefts angegeben und notiert. Darüber hinaus muss nach jeder Arbeit an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls, Beschädigungen, ..) stets eine Kontrolle unter den oben beschriebenen Bedingungen erfolgen. Die Vorschriften des Herstellers müssen zwingend eingehalten werden. Ihr Vertragspartner berät Sie hierzu gerne.

 

Hinweis:

 

  • Nach jeder Arbeit an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls, Beschädigungen…) muss stets eine Kontrolle unter den gleichen Bedingungen erfolgen.
  • Sie sind gehalten, Schäden aufgrund äußerer Einwirkung unter Einhaltung der von Automobiles PEUGEOT aufgestellten Normen und innerhalb von zwei Monaten nach den Kontrollen zu Ihren Lasten reparieren zu lassen. Diese Reparatur wird im "Wartungsheft" unter Angabe des Reparaturbetriebs, des Reparaturdatums, des Kilometerstands des Fahrzeugs und der Nummer der quittierten Rechnung vermerkt. Dieses bei den regelmäßigen Kontrollen ordnungsgemäß auszufüllende «Wartungsheft» muss für die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen im Rahmen der PEUGEOT-Korrosionsschutzgarantie vorgelegt werden.



Nicht gedeckt von der Korrosionsschutzgarantie sind:

 

  • Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Benutzers oder die Nichteinhaltung der Vorgaben des Herstellers zurückzuführen sind,
  • Schäden aufgrund von Ereignissen, die durch die vertragliche Garantie nicht gedeckt sind,
  • die Folgen einer Zerstörung der Hohlraumversiegelung durch eine zusätzliche, im Wartungsplan nicht vorgesehene Behandlung,
  • Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wurde
  • Korrosionserscheinungen, verursacht durch den Einbau nicht vom Hersteller zugelassener Zubehörteile und/oder durch Zubehörteile, die unter Missachtung der Vorschriften des Herstellers eingebaut wurden,
  • am Fahrzeug vorgenommene Karosserieumbauten sowie Kipper und Ladeflächen bei Nutzfahrzeugen,
  • Räder und mechanische Bauteile, die nicht Bestandteil der Karosserie sind.

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